Mahnbescheid

Nach Zustellung des Mahnbescheids

Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner mehrere Möglichkeiten:

  1. Er zahlt. Zahlt er alles, so ist das Verfahren beendet. Zahlt er nur einen Teil, so geht das Verfahren nur noch wegen des Restes weiter.

  2. Er unternimmt überhaupt nichts. In diesem Fall können sie 14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides den Erlaß eines Vollstreckungsbescheides beantragen und diese wird Ihrem Schuldner vom Gericht aus zugestellt.

  3. Er legt Widerspruch bei Gericht ein. Hierüber werden sie von Amts wegen informiert und dann ist es ihre Sache, einen Antrag auf Überleitung in das streitige Klageverfahren zu stellen.


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